Raucherräume sind heute Standard
Das Nichtrauchergesetz hat seit seiner Einführung im Jahr 2007 etliche Veränderungen mit sich gebracht. Besonders in der Hotel- und Gastronomiebranche mussten viele Betreiber umdenken – und umstrukturieren. So wurden separate Raucherräume geschaffen, um die rauchenden Gäste bei Laune zu halten und zugleich den neuen gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. In den Raucherräumen darf nach wie vor geraucht werden – jedoch muss das Raucherzimmer klar abgegrenzt sein vom Nichtraucherbereich. Ein Vorhang reicht beispielsweise nicht aus – die Raucherräume müssen stattdessen mit einer geschlossenen Tür vom restlichen Betrieb abgetrennt werden. Der Nichtraucherschutz zeigt Wirkung: Laut einer Studie der DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) ist die Zahl der rauchenden Erwachsenen um gut drei Prozentpunkte gesunken. Rauchen scheint heute nicht mehr so attraktiv wie noch vor einigen Jahren.
Raucherräume oder Raucherunterstände im Freien? Beides ist möglich
Für Raucherräume ist aber nach wie vor der Bedarf groß: Viele rauchende Gäste suchen sich ihr Lokal danach aus, ob für Raucher entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Betriebe, die keinen entsprechenden Platz schaffen, haben demnach das Nachsehen. Doch wer im Innenbereich kein Raucherzimmer einrichten kann, kann als Alternative auch auf draußen ausweichen: Hier gibt es mittlerweile ein vielfältiges Angebot an Raucherunterständen, die auch im Freien das Rauchen komfortabel machen. Raucherpavillons und Raucherkabinen werden beispielsweise auf www.ziegler-metall.de angeboten und deutschlandweit geliefert. Ausgestattet mit einer gemütlichen Sitzbank, Wärmestrahler und Beleuchtung lässt sich hier die Zigarettenpause das gesamte Jahr über bequem abhalten. Die „Raucherräume im Freien“ stehen ihren Pendants im Innenbereich in nichts mehr nach – auch hohen Ansprüchen an Design und Qualität werden sie gerecht. Zugleich schaffen Gastronomen damit wieder mehr Platz im Innenbereich, den sie effizient nutzen können.
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