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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der ZIEGLER Metallbearbeitung GmbH

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögens im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Weichen Ihre Einkaufsbedingungen von unseren Bedingungen ab, so gelten Ihre nur dann, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.

Angaben in Katalogen, Datenblättern, Ankündigungen und öffentlichen Verlautbarungen z.B. über Maße, Gewichte, Eigenschaften, Traglasten, Fassungsvermögen, Beständigkeitsangaben usw. sind betriebs- und branchenübliche Annäherungswerte und solange unverbindlich, solange diese Angaben nicht von uns Ihnen gegenüber schriftlich in der Auftragsbestätigung aktuell bestätigt oder zugesichert wurden. Daher kann es bei Abbildungen zu Abweichungen gegenüber dem Originalprodukt kommen (Farbe, Form, etc.). Änderungen, die qualitätsfördernd sind oder dem technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten. Maßgeblich sind die Angaben und Vereinbarungen auf Grundlage der Auftragsbestätigung.

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Lager oder ab Werk, wenn keine anderen Angaben gemacht wurden. Die Vielzahl der Produkte erhalten Sie ab einen Auftragswert von 50,00 € innerhalb Deutschlands frei Haus geliefert (ausgenommen Lieferung auf Inseln). 

Für Bestellungen unter 50€ Auftragswert berechnen wir eine Fracht- und Servicepauschale von 6,00 €. Frachtkosten für Europa sind anzufragen. 

Aktuelle Preise finden Sie in unserem Webshop, die von den Preisangaben in den Printausgaben zeitlich bedingt abweichen können und unverbindlich sind. Zwischen uns und Ihnen gelten letztlich die im Rahmen der Beauftragung vereinbarten Preise der Auftragsbestätigung. 

Wir behalten uns vor, Lieferungen gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen. Ggf. erfolgt vorab eine entsprechende Information.

Es ist unser Bemühen, den Verpackungsumfang – und damit verbundene Kosten – so gering wie möglich zu halten, bei hoher Umweltfreundlichkeit und maximalem Schutz auf dem Transportweg. Wo eine Transportverpackung nicht unbedingt notwendig ist, werden wir darauf verzichten. Wir sind bemüht, Folien, Kartonagen und dgl. einzusetzen, welche mit dem entsprechenden Recyclingsymbol versehen sind. So gekennzeichnete Materialien sind bei den bekannten Verwertungsstellen problemlos zu entsorgen. Rücksendungen von Transportverpackungen an uns sind generell möglich, jedoch haben diese frei unserem Lager zu erfolgen.

Unsere Angaben beziehen sich auf die Zeit vom Datum der Auftragsbestätigung bis zur Anlieferung. Durch periodische Fertigung und schwankenden Auftragseingang sind diese Angaben Richtwerte, die über- bzw. auch unterschritten werden können. 

Letztverbindlich sind die Lieferzeiten, die in unserer Auftragsbestätigung angegeben sind. Fixtermine werden von uns gesondert bestätigt. 

Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) trotz eines vom Verkäufer geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Wir werden hierüber unverzüglich berichten.

Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Enthält diese Abweichungen vom Auftrag des Bestellers, so gelten die Abweichungen durch den Besteller als genehmigt, wenn nicht binnen 24 Stunden nach dem Ausstelldatum unserer Bestellannahme (Auftragsbestätigung) ein widersprechender Bescheid eingegangen ist.

Beabsichtigt der Käufer, von einer mit Auftragsbestätigung angenommenen Bestellung zurückzutreten, so wird die Auftragsbearbeitung sofort gestoppt. Wir behalten uns vor, alle bis zum Stornierungszeitpunkt angefallenen Bearbeitungs-, Produktions-, Material- und Transportkosten sowie den entgangenen Gewinn geltend zu machen. Für die Ermittlung der Stornokosten und ggf. der Höhe des entgangenen Gewinns fallen Gebühren von je nach Auftragsgröße 2 – 5 % des Nettoauftragswertes an. Bei bereits erfolgter Lieferung sind Rückgaben / Stornierungen grundsätzlich ausgeschlossen.

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderung aus Kontokorrent. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers (z.B. Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware nach erfolgloser Nachfristsetzung zurückzufordern. Transportkosten fallen dabei dem Käufer zur Last. Gleiches gilt bei Pfändung der Vorbehaltsware durch uns. In diesen Fällen steht uns das Recht zur Verwertung zu, der Erlös der Verwertung wird mit geschuldeten Beträgen verrechnet, nachdem ein angemessener Betrag für die Kosten der Verwertung (Transport, Aufarbeitung, etc.) abgezogen worden ist.

Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei der Verarbeitung durch den Käufer mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der hergestellten Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Rechnungswert unserer für die hergestellten Sachen verwendeten Vorbehaltsware und die Summe sämtlicher Rechnungswerte aller bei der Herstellung verwendeten Waren zuzüglich anderer Herstellungskosten des Käufers zueinanderstehen.

Werden unsere Waren mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so wird hiermit bereits jetzt vereinbart, dass die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des Käufers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergehen und der Käufer diese für uns entgeltlich verwahrt. Für aus der Verarbeitung oder aus Verbindung oder Vermischung entstehende Sachen / Bestände gilt sonst das gleiche wie für Vorbehaltsware. 

Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass er die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns abtritt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. 

Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren veräußert wird, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere nach Verarbeitung mit anderen nicht uns gehörenden Waren oder nach Verbindung / Vermischung weiter veräußert, so gilt die Abtretung nur in Höhe unseres Eigentumsanteiles an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. 

Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen; wir werden von dem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn sich der Käufer mit seiner Leistung im Verzug befindet, oder wenn Umstände eintreten, die eine Leistungserfüllung überhaupt oder in vollem Umfange als fraglich erscheinen lässt. Über den Umfang unseres Rechnungsbetrages ist der Käufer zu Abtretung der Forderung in keinem Fall befugt. Auf Verlangen ist er verpflichtet, seinen Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben. 

Der Käufer verpflichtet sich, unsere Rechte aus verlängertem Eigentumsvorbehalt bei Abtretung seiner Forderungen (Globalzession) an einen Gläubiger zu wahren und uns über eine derartige Zession zu informieren. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, dann sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen verpflichtet. Wir dürfen die freigegebenen Sicherheiten auswählen. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sofern im Falle einer unberechtigten Pfändung der Pfändungsgläubiger die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.

Unsere Rechnungen sind wie folgt zahlbar: 14 Tage netto nach Rechnungsdatum. Nach Bonitätsprüfung behalten wir es uns vor, von den im Angebot genannten Zahlungsbedingung abzuweichen und Zahlungssicherheiten bis zu 100 % des Auftragswertes zu vereinbaren. Diese können wahlweise in Form einer Anzahlung oder einer Bankbürgschaft vereinbart werden. 

Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind wir berechtigt, unter Vorbehalt und Anrechnung der Geltendmachung eines höheren gesetzlichen Schadens, Zinsen in Höhe des Prozentsatzes von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Nach Ablauf der Mahnfrist behalten wir uns vor, Inkassounternehmen mit der kostenpflichtigen Eintreibung der offenen Forderungen zu beauftragen.

Sofern vereinbart führen wir für Sie Montagearbeiten gemäß unseren jeweils gültigen Montagebedingungen durch. Wir sind berechtigt, Subunternehmer damit zu beauftragen. Die Abnahme findet unmittelbar zum Abschluss der Montagearbeiten zusammen mit dem jeweiligen Leitmonteur vor Ort statt. Eine Inbetriebnahme oder dem Vertragszweck entsprechende Nutzung gilt als Abnahme. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Sollte sich die Anlieferung und Abnahme der von uns hergestellten Produkte aus Gründen, die ausschließlich vom Auftraggeber zu vertreten sind, um mehr als zwei Wochen verzögern, so wird bei Teillieferungen spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung der Teilrechnungsbetrag sofort fällig. Verzögert sich die Schlussabnahme, reduziert sich die dem Auftraggeber zur Verfügung stehende Prüfungsfrist für die von uns erbrachten Leistungen um die vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerung. 

Maßgebend dafür ist die in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag von uns bestätigte Lieferwoche. Diese Vereinbarung ist Bestandteil unserer für Sie optimal erstellten Kalkulationen und somit die Basis für die erfolgreiche Abwicklung dieses Projektes. Sollte eine Anlieferung der hergestellten Produkte am gewünschten Aufstellungsort zum geplanten Termin nicht möglich sein, so lagern wir diese Produkte auf Wunsch vier Wochen lang kostenfrei auf unserem Gelände ein. Ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr der Beschädigung bzw. des Untergangs der Ware auf den Auftraggeber über. 

Aus Lagerkapazitätsgründen berechnen wir nach Ablauf dieser Frist 3% vom Netto-Waren-Wert für die darauffolgenden 4 Wochen. Nach Ablauf der insgesamt maximal 2-monatigen Einlagerung muss die Ware zwingend abgenommen werden. Das Vorhalten dazu notwendiger Lagerflächen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Bei gleichzeitig beauftragter Montage erfolgt nach Ablauf der 4-wöchigen kostenfreien Einlagerung automatisch die Stornierung des Montageauftrags.

Mit der Warenübergabe an den Transportführer (Post, Paketdienst, Spediteur) geht das Risiko auf unseren Kunden über. Um allerdings das Transportrisiko abzudecken, schließen wir für Sie kostenlos eine Transportversicherung ab. Prüfen Sie auf jeden Fall die Ware beim Empfang auf Ihre Unversehrtheit. Eventuelle Transportschäden sind zwingend auf dem Frachtbrief der Spedition oder auf dem Lieferschein des Versenders zu vermerken. Beachten Sie bitte außerdem die beigelegten Richtlinien oder rufen Sie umgehend unseren Kundenservice an. Transportschäden müssen am folgenden Werktag oder spätestens innerhalb 3 Tagen gemeldet werden. Spätere Reklamationen (wie Fehlmenge, Transportschäden etc.) werden nicht anerkannt. 

Wenn es im Rahmen einer zügigen Abwicklung vorteilhaft und ökonomisch sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor. Dies insbesondere dann, wenn stark abweichende Lieferzeiten bei verschiedenen Produkten auftreten, damit Sie schnellstmöglich Ihre Ware erhalten.

Für alle unsere Produkte gilt ein Mängelhaftungsrecht von 2 Jahren ab erfolgter Lieferung, soweit nachfolgend nicht anders bestimmt ist. Ausgenommen von der Haftung sind Verschleißteile (z.B. elektrische und bewegliche Bauteile). Für Gebrauchtwaren gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. 

Grundlage für die Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Wir haften nicht für die nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit. 

Gewährleistungsvoraussetzung ist eine regelmäßige sowie sach- und fachgerechte Pflege. Schäden oder Störungen, die auf falsche Bedienung/Nutzung, mangelhafte Wartung, Gewaltanwendung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, werden nicht durch die Gewährleistung abgedeckt. Die Ware ist sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Qualitätsfehler zu prüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB). Für die Mängelbeseitigung bieten wir nach unserer Wahl Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt an. Für die Mängelbeseitigung steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis bezahlt. Der Kunde darf jedoch einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückbehalten. 

Zeigt der Käufer einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung des Verkäufers nicht besteht, und hatte der Käufer bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Käufer dem Verkäufer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist der Verkäufer insbesondere berechtigt, die beim Verkäufer entstandenen Aufwendungen zu berechnen. 

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von uns den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 

Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

(1) Die Haftung von uns auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 14 eingeschränkt. 

(2) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. 

(3) Soweit wir gem. § 14 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Abs. 3 gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten von uns. 

(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von uns für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 500.000 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von uns. 

(6) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 

(7) Die Einschränkungen dieses § 14 gelten nicht für die Haftung von uns wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Wir dürfen die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung.

Für alle aus dem Vertragsverhältnis evtl. entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Erfüllungsort Nebelschütz, Gerichtsstand Bautzen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Kaufrechts.

Sollten einzelne Bedingungen unserer Verkaufs-, Lieferung Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht berührt.

Stand: April 2024